Psychotherapie | Verhaltenstherapie

Psychotherapie kann bei verschiedenen psychischen Erkrankungen, in akuten Krisen oder bei belastenden psychosozialen Situationen (u. a. Verhaltensauffälligkeiten in der Schule, im familiären oder sozialen Umfeld) professionelle Hilfe bieten.

Die Verhaltenstherapie zeichnet sich durch eine klare Zielorientierung aus. Veränderungen der aktuellen Situation stehen im Vordergrund. Als Verhaltenstherapeutin lege ich Wert darauf, mit Dir und Deinen Eltern auf Augenhöhe zu kommunizieren, mein Vorgehen transparent zu machen und Dich in Deiner Selbstbestimmungsfähigkeit zu stärken. Die Verhaltenstherapie bietet dafür eine Vielzahl verschiedener Methoden und Techniken, die auf lerntheoretischen Grundsätzen basieren und altersentsprechend in der individuellen Therapieplanung kombiniert werden können. Eine Verhaltenstherapie ist dabei immer lösungsorientiert und auf Hilfe zur Selbsthilfe ausgerichtet.

Behandlungsanlass

Manchmal läuft es im Leben nicht so, wie man sich das vorstellt, weil Kraft, Zuversicht oder Selbstvertrauen fehlen, Ängste im Weg stehen, die „Welt gegen einen ist“ oder unschöne Ereignisse einen aus der Bahn werfen. All das passiert und gehört zum Leben dazu. Wenn die unguten Gefühle aber die Oberhand behalten, die Angst Dich im Leben einschränkt, Du Deine Leistung nicht mehr bringen kannst, die Welt Dir zur Last fällt, dann solltest Du das Gespräch mit mir suchen.

Als Eltern sollten Sie sich an mich wenden, wenn Sie bei Ihrem Kind anhaltende Veränderungen wahrnehmen, die Sie sich nicht erklären können, mit ihrem Kind mitleiden, ohne helfen zu können, oder von bestimmten Verhaltensauffälligkeiten ihres Kindes überfordert sind. Ob eine Beratung ausreicht oder eine Therapie sinnvoll erscheint, lässt sich im Erstgespräch klären.

Therapeutischer Ablauf

Diagnostische Phase

In der diagnostischen Phase schauen wir an, welche Schwierigkeiten, Sorgen und Wünsche es gibt, und entwickeln Ideen, wie eine Therapie helfen kann.

Therapeutische Phase

Zu Beginn vereinbaren wir einen Termin für ein Erstgespräch. Dieses dient im Rahmen mehrerer probatorischen Sitzungen der Erfassung des Vorstellungsgrundes samt ausführlicher Diagnostik. Zum Ende der Probatorik erfolgt eine Befundbesprechung und die Planung der Therapie. Diese umfasst regelmäßige meist wöchentlich stattfindende 50-minütige Termine.

In der Therapie wird dann Schritt für Schritt an einer Veränderung der Situation gearbeitet. Dabei unterstütze ich Dich und Deine ganze Familie darin, neue Ideen und Sichtweisen zu finden und zu erproben sowie bestehende Stärken und Ressourcen zu aktivieren. So sollen Sie als Familie darin gestärkt werden, nach und nach Experte für die Lösung Ihrer Probleme zu werden.

Folgende Probleme zählen zu den typischen Behandlungsanlässen:

  • Schlafstörungen
  • Probleme mit dem Essen
  • Wut und Aggressionen
  • Zwänge
  • Tics
  • selbstverletzendes Verhalten
  • Ängste, der Gedanke, sich das Leben nehmen zu wollen
  • häufige Konflikte mit der Familie
  • häufiger Streit mit Gleichaltrigen
  • unerklärlicher schulischer Leistungseinbruch
  • anhaltende oder unvermittelte Traurigkeit
  • Aufmerksamkeits- und Konzentrationsprobleme
  • körperliche Beschwerden ohne somatischen Befund
  • Rückzug und Antriebslosigkeit
  • traumatische Erlebnisse
  • akute Belastungen
  • Mobbing
  • Zwangsgedanken und -handlungen u.a.

Wie wird Therapie | Gruppentherapie abgerechnet?

Die Abrechnung von Psychotherapie ist abhängig von der Art Ihrer Versicherung. Da ich eine Privatpraxis habe und keine KV-Zulassung, übernehmen gesetzliche Krankenkassen die Kosten nur unter bestimmten Bedingungen (sog. Kostenerstattungsverfahren).

Näheres zu Kosten und zum Kostenerstattungsverfahren lesen Sie hier.

Privat Versicherte/Beihilfe
Gesetzlich Versicherte
Privat Versicherte/Beihilfe

Als privat Versicherte wenden Sie sich bitte zunächst an Ihre Versicherung und fragen Sie, ob und in welchem Umfang diese eine psychotherapeutische Behandlung Ihres Kindes bei einer Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin übernimmt. Werden die Kosten übernommen, besteht nach Indikationsstellung die Möglichkeit eine Psychotherapie zu beantragen. Die Kosten für eine Psychotherapie bei begründeter Diagnose werden in der Regel von den privaten Versicherungen/den Beihilfestellen übernommen. Die Kosten der Psychotherapie bei privater Versicherung / Beihilfe richten sich hier nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) analog zur Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Im Falle einer Behandlung erhalten Sie monatlich eine Rechnung von mir, die Sie in der Folge bei Ihrer Versicherung einreichen können und von dieser erstattet wird.

Gesetzlich Versicherte

Da es sich bei meiner Praxis um eine Privatpraxis handelt, gibt es für gesetzlich Versicherte die Möglichkeit der Abrechnung im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens. Interessieren Sie sich für eine Behandlung im Kostenerstattungsverfahren, nehmen Sie bitte Kontakt zu mir auf, damit wir alle weiteren und nachfolgend dargestellten Schritte gemeinsam besprechen und planen können.

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